Am 15.05.2018 fand im Rahmen unserer Senioren/innen-Arbeit im Bümmersteder Krug in Oldenburg die Informations-Veranstaltung zum Thema „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Vorkehrungen für den Notfall“ statt.

Zu der Veranstaltung, die für alle Mitglieder offen war, hatten sich 33 Mitglieder eingefunden. Die Kollegin Karin Marks von der OG Oldenburg & Umzu konnte Herrn Eric Thormählen von der Betreuungsstelle der Stadt Oldenburg als sachkundigen Referenten vorstellen.

Dieser referierte über die individuellen Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Im Falle von Krankheit oder Unfall können Angehörige, Kinder und auch Ehegatten nicht automatisch für die Betroffenen entscheiden! Dies ist nur im Rahmen der gesetzlichen Betreuung oder Vollmachten möglich.

Diese Vorsorge ist wichtig für alle Personen, die per Gesetz volljährig und für sich selber verantwortlich sind. Herr Thormählen erläuterte außerdem Tipps zur Erstellung der wichtigen Dokumente, u. a. Bankvollmachten sowie Gültigkeit und Aufbewahrung. Ferner gab er Empfehlungen, wo die Dokumente hinterlegt werden können.

Beratung und Unterstützung erhält man kostenlos bei der Betreuungsstelle der Stadt Oldenburg , Stau 73, 26122 Oldenburg, Tel.: 235 –2503 und dem Betreuungsverein des SkF e.V. Oldenburg, Sozialdienst kath. Frauen e.V. Oldenburg, Peterstr. 22-26, 26121 Oldenburg, Tel. 25024.

Vordrucke unter:

https://oldenburg.de/startseite/buergerservice/osiris/anliegen-a-z.html 

https://www.skf-oldenburg.de

 

Folkert Esen, 13.06.2018